EMV-Gutachten für Importfahrzeuge

Neben unserer Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 verfügen wir über die Akkreditierung des Kraftfahrt-Bundesamtes. Diese KBA-Akkreditierung erlaubt uns, EMV-Prüfungen im Rahmen der Zulassung durchzuführen.

Seit dem 1. März 2008 muss für alle Nicht-EU-Fahrzeuge bei der Zulassung auch ein EMV-Prüfbericht vorgelegt werden, der bestätigt, dass die Kfz-Richtlinie 72/245/EWG (i.d.F. 2009/19/EG) bzw. ECE-R10 eingehalten wird. Wir führen für verschiedene KFZ-Importeure mittlerweile diese EMV-Tests für die e1-Qualifzierung im Rahmen der Einzelzulassung oder Kleinserien-Homologation mit wachsendem Marktanspruch durch.

Wir sind bekannt für kurzfristige Termine, günstige Preise und professionelle EMV-Testdurchführung im Rahmen der EMV-Prüfung für Fahrzeuge nach Richtlinie 72/245/EWG (i.d.F. 2009/19/EG) lt. Anforderung der KFZ-Richtlinie 2004/120/EG.

Das SGS Center for Quality Engineering deckt über die Akkreditierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Prüfungen nach allen EMV-relevanten EU-Richtlinien und ECE Richtlininien wie z.B. 72/245/EWG (i.d.F. 2009/19/EG), ECE-R10, 97/24/EG Kap. 8, 75/322/EWG, ECE-R100, ECE-R97, ECE-R116 ... ab.

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EMV für E-Zulassung und Kleinserien-Homologation nach EU-Directive 2006/28/EG (2004/120/EG)

Die Richtlinie 72/245/EWG in der Fassung 2006/96/EG ist z. Zt. anwendbar für Typgenehmigungen von Kfz und Kfz-Komponenten.

Homologation für EMV EU-Directive 2006/28/EG, 2004/120/EG, 72/245/EWG, 95/54/EG, 95/96/EG, ECE-R10

EMV Homologations-Service für 2006/28/EG oder 2004/104/EG