Prüfung photobiologische Sicherheit

Der Marktanteil der LED-Beleuchtung nimmt stetig zu, unter anderem bedingt durch die zunehmenden Anforderungen bzgl. der Energieeffizienz. Bei allen Vorteilen, die der Einsatz von LED-Beleuchtung bietet, gibt es jedoch einen wichtigen Punkt, den es wie bei allen Leuchten und Lampen zu beachten gilt. Dabei handelt es sich um die photobiologische Sicherheit. Deren Anforderungen sind in der Norm DIN EN 62471 definiert. Durch Prüfung der photobiologischen Sicherheit nach dieser Norm wird verifiziert, ob die Lampen / Leuchten / LEDs die für den Menschen erforderlichen Grenzwerte einhalten.

Sicherheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz

Bei der Beurteilung der Sicherheit von Beschäftigten an Arbeitsplätzen mit LED ist die europäische Richtlinie 2006/25/EG über künstliche optische Strahlung zu berücksichtigen, in der Mindestvorschriften und Expositionsgrenzwerte zum Schutz von Augen und Haut festgelegt sind und die mit einer Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV) in nationales Recht umgesetzt wurde. Die erforderlichen Messverfahren und die Berechnungsmethodik sind in der harmonisierten Norm DIN EN 62471:2009 „Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen“ festgelegt. Die Norm unterteilt die Quellen inkohärenter optischer Strahlung (wie Glüh-, Leuchtstofflampen, LEDs usw.) in vier Risikogruppen: in die „Freie Gruppe“ (keine photobiologische Gefährdung) und in die Risikogruppen 1 bis 3 mit steigendem Gefährdungspotential. Weiterhin gibt es ein Beiblatt zur DIN EN 62471 bzw. den Standard IEC 62471-2, die Informationen für den Hersteller für die Interpretation und Umsetzung der Prüfergebnisse aus DIN EN 62471 für Leuchten und Lampen enthalten.

Wir empfehlen dem Hersteller, in unseren Laboren eine Risikoanalyse durchführen und die Einhaltung der Grenzwerte im photobiologischen Labor überprüfen zu lassen, das durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert ist.

 

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