Standby-Verordnung

Mit der Standby- und Off-Mode Verordnung 1275/2008/EG werden Anforderungen an den Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräten festgelegt. Die erste Stufe fordert die Einhaltung eines maximalen Leistungsverbrauchs von höchstens 1W. Die Stufe 1 der Standby Verordnung ist seit dem 7. Januar 2010 einzuhalten.

Die zweite Stufe wird nach drei Jahre in Kraft treten und die zulässige Leistung halbieren.

Die Messung von niedrigen Leistungen erfordert Know-How und eine entsprechende Messtechnik.

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