Prüfung stationäre Energiespeicher

Zu den stationären Anwendungen von Akkumulatoren gehören Telekommunikationsanlagen, unterbrechungsfreie Notstromversorgungen und stationäre elektrische Energiespeicher für den weltweit stark wachsenden Anteil erneuerbarer Energien.

Hausspeicher von 6 bis ca. 20 kWh erhöhen den Eigennutzungsanteil von Photovoltaik-Strom und werden in Deutschland unter KfW-Programm Nr. 275 gefördert. Hierfür sind geeignete Auslegung und Sicherheitsnachweise notwendige Voraussetzungen.

Als stationäre Speicher kommen zunehmend – auch aufgrund fallender Preise - wiederaufladbare Lithium-Ionen Batterien wegen ihrer hohen Energieeffizienz und -dichte sowie ihrer Zyklen-Festigkeit zum Einsatz.

Die regulativen Anforderungen der UN 38.3 und harmonisierten Standards zur EMV- und zur elektrischen Sicherheit sind eine wichtige Basis für die Marktzulassung. Die Abwesenheit von unakzeptablen Risiken stellen sie bei Industriellen und Stationären Speichersystemen derzeit jedoch nicht sicher. Es gibt eine Sicherheitslücke.

Wie kann das sein? Schließlich gibt es eine Vielzahl von Normen mit Sicherheitsanforderungen an Lithium-Ionen-Zellen, Akkumulatoren und Systeme. Außerdem gibt es Normen für stationäre Speichsysteme wie die IEC 62485 „Sicherheitsanforderungen an Batterien und Batterieanlagen“, die jedoch im Wesentlichen für Blei-Säure und Nickel-Cadmium bzw. Nickel-Metallhydrid-Batterien geschrieben wurde. Was derzeit fehlt, sind verabschiedete Normen speziell für die Sicherheit der Lithium-Ionen-Technik in den netzspezifischen Applikationen. Diese Normen entstehen gerade. Sie sind noch im Proposal oder Draft-Stadium, wie zum Beispiel die NP IEC 62897 „Sicherheit stationärer Speichersysteme mit Lithium-Batterien“ oder die IEC 62937 „Sicherheitsbetrachtungen in Bezug auf Grid-integrierte elektrische Energiespeicher“. Normung bedeutet Konsensbildung und benötigt Zeit.

Die Experten der SGS helfen Ihnen, die Sicherheitslücke heute zu schließen. Dafür arbeiten unsere Fachleute in den entsprechenden Arbeitsgruppen mit. Bei Lithium-Ionen-Hausspeichern (Verbraucherprodukt) gehen wir z.B. nach dem „Sicherheitsleitfaden Li-Ionen-Hausspeicher“ vor. Dieser Leitfaden wurde unter Beteiligung von BSW, BVES, DGS, StoREgie und ZVEH unter fachlicher Begleitung namhafter Institute erstellt. Er berücksichtigt auf den Ebenen Zelle, Zellverbund und System unter anderem Risiken durch fehlerhaftes Trennen der Batterie von der DC-Seite und das Versagen der Zellüberwachung sowie die ungeprüfte Wieder-Inbetriebnahme nach Schädigung der Batterie nach einer Tiefentladung.

Im Einzelnen bieten wir die Prüfung von stationären Speichern nach folgenden Normen und Richtlinien an:

  • Sicherheits-Leitfaden Li-Ionen-Hausspeicher
  • IEC 62619
  • IEC 61427
  • VDE AR 2510-50 „Stationäre Energiespeichersysteme mit Lithium-Batterien – Sicherheitsanforderungen“
  • IEC 62620
  • UL 1973
  • BATSO 02: “Manual for Evaluation of Energy Systems – Secondary Lithium Batteries Part 2: Stationary Batteries”

Das SGS Battery Test House bietet die Durchführung von Sicherheits-, Performance-, Umweltsimulations- und Lebensdauertest für Industrielle und Stationäre Speicher an. Das umfasst auch die Elektromagnetische Verträglichkeit und die Funktionale Sicherheit. Zur Anfrage nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

 

SGS Germany GmbH ist Mitglied im Bundesverband Energiespeicher (BVES).